AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von medre studio
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen medre studio, Inhaber Erdem Erkan, Buschkrugallee 4, 12359 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Webdesign, Webentwicklung, digitale Beratung, IT-Support, technische Betreuung und damit verbundene Dienstleistungen.
Maßgeblich sind das individuelle Angebot, gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung oder gesonderte Vereinbarungen sowie ergänzend diese AGB, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Art, Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere Konzeption, Gestaltung, Erstellung und Optimierung von Websites, WordPress-Betreuung, IT-Beratung und -Administration, Unterstützung bei Cloud-Diensten und Microsoft 365 sowie technische Fehleranalyse und -behebung.
Eine laufende Wartung, bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, eine dauerhafte Überwachung, die Übernahme von Hosting, Domains, Lizenzen oder regelmäßigen Datensicherungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Suchmaschinenrang oder eine jederzeit störungsfreie Erreichbarkeit von Drittleistungen wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Angebote, Vertragsschluss und Änderungen
Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Erklärungen beider Parteien zustande, etwa durch die Annahme eines Angebots in Textform. Sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen ist, bleibt es freibleibend.
Zusätzliche Leistungen oder wesentliche Änderungen des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Durchführung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und gegebenenfalls Terminen abgestimmt. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Erweiterungen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit, soweit dies vereinbart oder nach Art der Leistung notwendig ist. Er stellt sicher, dass er zur Nutzung und Bereitstellung der von ihm übermittelten Texte, Bilder, Marken und sonstigen Materialien berechtigt ist.
Zugangsdaten sollen nach Möglichkeit über einen geeigneten sicheren Weg bereitgestellt werden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden gemeinsam abgestimmt; gesetzliche Ansprüche und Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
5. Projektablauf, Termine und Abnahme
Verbindliche Termine und Meilensteine ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Erforderliche Änderungen des Projektplans, etwa durch nachträgliche Änderungswünsche oder fehlende Mitwirkung, werden rechtzeitig kommuniziert und abgestimmt.
Soweit eine werkvertragliche Leistung mit Abnahme geschuldet ist, stellt der Auftragnehmer das fertiggestellte Werk zur Prüfung bereit. Für die Abnahme, die Abnahmefiktion und Rechte bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB. Bei Verbrauchern ist für eine gesetzlich vorgesehene Abnahmefiktion der erforderliche Hinweis in Textform zu erteilen. Eine bloße Übergabe ersetzt eine erforderliche Abnahme nicht automatisch.
6. Vergütung, Fremdkosten und Zahlung
Vergütung, Abrechnungsart (zum Beispiel Festpreis, Stundenaufwand oder laufende Betreuung), etwaige Abschläge und Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der gesonderten Vereinbarung. Eine Anzahlung wird nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Bei Werkleistungen richtet sich die Fälligkeit, soweit nichts wirksam anderes vereinbart wurde, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 641 BGB.
Kosten für Domains, Hosting, Software, Plugins, Lizenzen, Drittanbieter oder andere externe Leistungen werden vor einer kostenpflichtigen Beauftragung abgestimmt und sind nur im vereinbarten Umfang zu tragen. Die umsatzsteuerliche Behandlung ergibt sich aus Angebot und Rechnung.
7. Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse und Referenzen
Der Auftraggeber erhält die für den vertraglich vereinbarten Zweck vorgesehenen Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang, grundsätzlich nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung, soweit keine andere Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
Rechte an zuvor bestehenden Materialien, Software, Open-Source-Komponenten, Stockmedien, Schriften, Themes, Plugins oder Leistungen Dritter richten sich nach den hierfür geltenden gesonderten Lizenzen und Rechten. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, Quellmaterialien oder Zugangsdaten erfolgt im vertraglich vereinbarten beziehungsweise gesetzlich geschuldeten Umfang.
Eine Veröffentlichung des Projekts, von Namen, Logos oder Arbeitsergebnissen des Auftraggebers als Referenz bedarf dessen vorheriger Zustimmung, soweit keine anderweitige rechtliche Grundlage besteht.
8. IT-Support, Wartung und Datensicherungen
Für technische Unterstützung und Fernzugriffe sind die erforderlichen Freigaben und Berechtigungen bereitzustellen. Geplante Änderungen an produktiven Systemen sowie erkennbar risikobehaftete Eingriffe werden, soweit möglich, vorab hinsichtlich Auswirkungen, Zugängen und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen abgestimmt.
Welche Partei Datensicherungen erstellt, deren Wiederherstellbarkeit prüft, Updates durchführt oder Systeme überwacht, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung. Fehlt eine ausdrückliche Beauftragung, ist eine fortlaufende Datensicherung, Überwachung oder Rufbereitschaft nicht automatisch Bestandteil einer einzelnen Supportleistung. Gesetzliche Sorgfalts- und Schutzpflichten bleiben unberührt.
Störungen oder Einschränkungen durch externe Netze, Plattformen, Hersteller oder Cloud-Anbieter können die Leistungserbringung beeinflussen. Der Auftragnehmer informiert über erkennbare Hindernisse und stimmt das weitere Vorgehen ab. Eine jederzeitige Verfügbarkeit, vollständige Fehlerfreiheit oder absolute Sicherheit betreuter IT-Systeme, Netzwerke, Cloud-Dienste und Websites wird nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Auch bei fachgerechter Leistung können technische Störungen, Sicherheitslücken und Ausfälle auftreten. Für Störungen und Ausfälle, die nicht auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, besteht keine Schadensersatzpflicht. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 11 sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Drittanbieter und externe Dienste
Die Nutzung von Hosting, Domainregistraren, Microsoft 365, E-Mail-Diensten, Plugins und sonstigen Drittanbieterdiensten kann zusätzlichen Vertrags-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen dieser Anbieter unterliegen. Der Auftragnehmer erläutert, soweit für die vereinbarte Leistung relevant, die erforderlichen Dienste und stimmt kostenpflichtige Beauftragungen mit dem Auftraggeber ab.
10. Mängelrechte
Für Mängel, Leistungsstörungen und deren Behebung gelten die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Art des jeweils geschlossenen Vertrags. Vereinbarte Beschaffenheiten, dokumentierte Anforderungen und berechtigte Mängelanzeigen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Unberührt bleiben eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln sowie zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, angemessen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Soweit die vereinbarte IT- oder Website-Betreuung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im Sinne von Art. 28 DSGVO erfordert, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Weitergehende Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
13. Laufzeit, Beendigung und Kündigung
Projektleistungen enden nach vertragsgemäßer Erfüllung. Laufende Wartungs-, Support- oder Betreuungsverträge richten sich hinsichtlich Beginn, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen nach der jeweiligen gesonderten Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird mit diesen AGB keine pauschale Mindestlaufzeit oder automatische Vertragsverlängerung vereinbart. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
14. Besondere Hinweise für Verbraucher
Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Besteht bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erfolgen die erforderlichen Informationen und eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung gesondert vor Vertragsschluss. Diese AGB ersetzen eine solche Belehrung nicht.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, sofern diese anwendbar sind. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam; anstelle unwirksamer Regelungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht haben stets Vorrang.
